Kreuzkraut auf Bracheflächen
Auf vorgeschriebenen stillzulegenden landwirtschaftlichen Flächen fand insbes. Jakobskreuzkraut beste Bedingungen. Hier ist allerdings aufgrund einer EU-Reform ein Rückgang zu erwarten, denn diese Flächen dürfen wieder bewirtschaftet werden.
Die Haupt-Konkurrenzpflanze gegen Kreuzkraut ist Gras, dessen Wachstum auf landwirtschaftlichen Bracheflächen nicht gefördert werden durfte. Herbizide und Düngemaßnahmen waren über Jahre ausgeschlossen mit dem eigentlich sinnvollen Ziel, Wildkräutern eine Grundlage zu schaffen und die Insektenvielfalt zu fördern.
Grünbrache konnte und kann in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli wegen der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Tiere nicht geschnitten / gemulcht werden, so dass vor allem Jacobskreuzkraut und Frühlingskreuzkraut zum Aufwuchs, zur Blüte und zum Aussamen kam.
Durfte ab dem 15. Juli die Brache gemulcht werden, oftmals passierte das aber sehr, sehr viel später im Jahr, wurden die Samen vom Jacobskreuzkraut durch Festhängen am Mulchmäher erst recht und sehr großflächig verteilt.
Warnung bei Bearbeitung von Flächen zur Blütezeit
Bei Schnitt von noch in Blüte stehenden Pflanzen ist eine weitere Aussamung wahrscheinlich, wenn der Aufwuchs nicht sofort abgetragen wird: das Kraut bildet innerhalb von 1-2 Tagen eine sog. Notreife.
Mit Mulchgeräten oder Mähwerken nicht gleich auf die nächste Wiese fahren. -hohe Gefahr der Samenverbreitung! Auf den Geräten liegen gebliebene Rückstände entfernen, zusammenfegen und fachgerecht entsorgen.