Forschung auf EU-Ebene

Am Institut für Referenzmaterialien und Messungen (IRMM) als ein Institut des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zur PA-Analytik in Lebens- und Futtermitteln eingerichtet.

Erarbeitet werden Referenzmaterialien, die eine differenzierte Analyse und exakte Bestimmung des toxischen Inhalts in nationalen Laboratorien ermöglichen sollen.

 

Diese sind erforderlich, da das toxische Potential von den ca. 200 bekannten Pyrrolizidin- Alkaloiden sehr unterschiedlich ist. Kennt man ihre spezifische Wirksamkeit nicht, würde man sie bei einer Analyse eines Lebens- oder Futtermittels "alle in einen Topf werfen" und hätte also nur den "mittleren Durchschnittswert". Es gibt aber hochtoxische und geringtoxische PA. Ein Durchschnittswert ist für eine Gefahreneinschätzung nicht aussagekräftig.

 

Das EU-Referenzlabor hat Ringversuche für nationale Referenzlaboratorien angeboten. Mehr dazu lesen Sie auf  http://irmm.jrc.ec.europa.eu:80/EURLs/EURL_mycotoxins/interlaboratory_comparisons/Pages/index.aspx

 

Kreuzkraut in anderen Ländern

Wegen der Giftigkeit und dem riesigen Vermehrungspotential ist Kreuzkraut zu einem Hauptproblem der Viehhaltung in Großbritannien, Neuseeland und einzelner Regionen Amerikas geworden.

  • Großbritannien: Als Folge auf nachgewiesene PA in Honig in Großbritannien hat das dortige Ministerium für Agricultur, Fischerei und Ernährung Jakobskreuzkraut zur gefährlichen Pflanze erklärt. Somit ist jeder Landbesitzer verpflichtet, Jacobskreuzkraut zu bekämpfen, um damit eine Ausbreitung auch auf landwirtschaftliche Flächen zu verhindern.
  • Schweiz: Viele regional aufgetretene Todesfälle bei Rindern hat die Schweiz bereits sehr früh handeln lassen: intensive Aufklärungsarbeit und materielle Unterstützung u.a. bei der Entsorgung haben dazu beigetragen, das Vorkommen von Kreuzkraut relativ gut in den Griff bekommen. In Teilen der Schweiz sollen auffällige Vorkommen gemeldet werden, um eine Handlungsmöglichkeit von offizieller Seite

Schmalblättriges Kreuzkraut in der Schweiz

In der Schweiz steht Senecio inaequidens seit 2004 auf der Schwarzen Liste (Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen, www.cps-skew.ch ). "(...) Sämtliche Arten der Schwarzen Liste unterliegen der besonderen Sorgfaltspflicht. Invasive Pflanzen  vermögen sich auf Kosten einheimischer Arten in der Natur zu etablieren. Sie tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Gemäß Art 8 h) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt muss das Einbringen solcher Arten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden (...)"

 

In der Freisetzungsverordnung der Schweiz steht das Schmalblättrige Greiskraut auf der Liste der verbotenen invasiven gebietsfremden Pflanzen.