Chemische Bekämpfung

Selektivmittel oder Totalherbizid, immer ist ein "Abräumen" von den behandelten Flächen dennoch notwendig! Nachsorge ist weiterhin erforderlich, schon weil am Boden verbliebene Samen keimen werden!

Fazit: frühzeitiges mechanische Bekämpfen ist besser!

 

Pflanzenschutzmittel (Herbizide) dürfen nur von kompetenten, geprüften Unternehmen wie Landwirten, Gartenbaufirmen o.a. verwendet werden. Die Spritzmittelverordnung ist einzuhalten.

 

Nur in dringenden Fällen sollte der Verantwortliche zur Giftspritze greifen! Nachhaltiger ist ohnehin das Ausgraben der Pflanze mit kompletter Wurzel. Die max. Wirkungsweise der im Handel erhältlichen Selektivmittel liegt mur zwischen 60 und 85 %.

Wann wende ich Herbizide an?

Für die chemische Bekämpfung hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Rosette etwa 10-20 cm Wuchshöhe erreicht hat. Bei blühenden Beständen sollte zunächst abgemäht, das Mähgut abgetragen und dann im Nachwuchs behandelt werden.

  • Auf am Boden befindliche Samen haben die Mittel keinerlei Einfluss
  • Auch nach einer chemischen Bekämpfung sollte man, ehe wieder Tiere aufgetrieben werden, die Fläche abmähen, das Mähgut entfernen und vernichten